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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2017 - L 3 U 162/16   

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https://dejure.org/2017,95566
LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2017 - L 3 U 162/16 (https://dejure.org/2017,95566)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.12.2017 - L 3 U 162/16 (https://dejure.org/2017,95566)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - L 3 U 162/16 (https://dejure.org/2017,95566)
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  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2017 - L 3 U 162/16
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).

    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (etwa BSG, Urteil vom 27. Juni 2006 - B 2 U 20/04 R -, zitiert nach juris Rn. 15).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2017 - L 3 U 162/16
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber (im zweiten Prüfungsschritt) nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingung und im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder Auslöser bezeichnet werden (vgl. BSG, Urteil vom 09. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -, zitiert nach juris Rn. 15).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2017 - L 3 U 162/16
    Diese zumeist in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung sowie dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze sind bei der Beurteilung der MdE zu beachten; sie sind zwar nicht für die Entscheidung im Einzelfall bindend, bilden aber die Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in zahlreichen Parallelfällen der täglichen Praxis und unterliegen einem ständigen Wandel (Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 22. Juni 2004 - B 2 U 14/03 R -, zitiert nach juris Rn. 12).
  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 31/04 R

    Hinterbliebenenrente - Berufskrankheit - Asbestose - Tod - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2017 - L 3 U 162/16
    Der Tod des Versicherten ist dementsprechend infolge eines Versicherungsfalls eingetreten, wenn er durch einen Arbeitsunfall oder eine BK verursacht wurde, d.h. wenn diese mit Wahrscheinlichkeit eine rechtlich wesentliche Bedingung hierfür waren (BSG, Urteil vom 07. Februar 2006 - B 2 U 31/04 R -, zitiert nach juris Rn. 16).
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